Zum Inhalt springen

Eltern-Kind-Pass-Gesetz, Kinderbetreuungsgeldgesetz u.a., Änderung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    29 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 10.11.2025

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 115/2025

Worum geht es?

Ziele

  • Aktualisierte elektronische Eltern-Kind-Pass-Anwendung
  • Aktualisiertes Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm

Inhalt

  • Umsetzung der elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung
  • Bereitstellung eines aktualisierten Untersuchungsprogramms

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Grundlage für den E-Eltern-Kind-Pass wurde 2023 geschaffen. Viele der Bestimmungen sollten gleichzeitig mit dem Fertigstellen der Anwendung in Kraft treten. Aufgrund einer längeren Projektlaufzeit bei deren Entwicklung ist es nunmehr notwendig, die Inkrafttretensbestimmungen anzupassen. Ebenso sollen Änderungen vorgenommen werden, deren Notwendigkeit sich im Laufe des Umsetzungsprojekts herausgestellt hat, darunter Anpassungen an das neue Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
29
Organisationen
26
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
0

26 Stellungnahmen von 25 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 25 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 11.11.2025 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 305 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 115/2025.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.