Eltern-Kind-Pass-Gesetz, Kinderbetreuungsgeldgesetz u.a., Änderung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →29 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 10.11.2025
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 115/2025
Worum geht es?
Ziele
- Aktualisierte elektronische Eltern-Kind-Pass-Anwendung
- Aktualisiertes Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm
Inhalt
- Umsetzung der elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung
- Bereitstellung eines aktualisierten Untersuchungsprogramms
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Grundlage für den E-Eltern-Kind-Pass wurde 2023 geschaffen. Viele der Bestimmungen sollten gleichzeitig mit dem Fertigstellen der Anwendung in Kraft treten. Aufgrund einer längeren Projektlaufzeit bei deren Entwicklung ist es nunmehr notwendig, die Inkrafttretensbestimmungen anzupassen. Ebenso sollen Änderungen vorgenommen werden, deren Notwendigkeit sich im Laufe des Umsetzungsprojekts herausgestellt hat, darunter Anpassungen an das neue Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Der Entwurf ließ sich keinem RIS-Dokument zuordnen; nur dort lesen wir die Erläuterungen aus.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Zu diesem Entwurf ist im RIS keine Veröffentlichung zu finden.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 29
- Organisationen
- 26
- Privatpersonen
- 3
- Nicht öffentlich
- 0
26 Stellungnahmen von 25 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Österreichischer Frauenring
- die möwe Kinderschutz gemeinnützige GmbH11.11.20252 Stellungnahmen
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundeskanzleramt
- Hebammenzentrum - Verein freier Hebammen
- Hilfswerk Österreich
- Netzwerk Frauen und Mädchenberatungsstellen; Dachverband
- Österreichischer Familienbund
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Sozialpolitik - Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik
- Österreichisches Hebammengremium
- Verein Frauen für Frauen Burgenland
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
- BM f. Frauen, Wissenschaft und Forschung
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Land Salzburg; Landeslegistik und Verfassungsdienst
- Rechnungshof
- Amt der Tiroler Landesregierung
- BM f. Inneres
- BM f. Justiz
- Datenschutzbehörde; Datenschutzbehörde
10 von 25 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 11.11.2025 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 305 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 115/2025.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.