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Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Änderung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    15 Stellungnahmen · 48 Tage Frist, endete 19.01.2026

  2. Parlament

    Text unverändert beschlossen

  3. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 75/2026

Worum geht es?

Ziel

Gewährleistung der Einhaltung der Ziele Lebensmittelsicherheit und Täuschungsschutz

Inhalt

  • Erweiterung des Kreises von amtlichen Tierärztinnen/Tierärzten
  • Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll der Kreis der amtlichen Tierärztinnen/Tierärzte, welche die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen dürfen, erweitert werden, um Personalengpässen entgegenzuwirken. Zudem sollen die Bestimmungen im LMSVG im Hinblick auf den Internethandel angepasst werden. Damit sollen die amtlichen Kontrollen erleichtert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Schließlich soll ein Verbot für bestimmte psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln normiert werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Inhalt:

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll der Kreis der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, welche die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen dürfen, erweitert werden, um Personalengpässen entgegenzuwirken. Zudem werden die Bestimmungen im LMSVG im Hinblick auf den Internethandel angepasst. Damit sollen die amtlichen Kontrollen erleichtert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Schließlich wird ein Verbot für bestimmte psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln normiert.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B- VG ("Waren - und Viehverkehr mit dem Ausland"), Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG (Strafrechtswesen), sowie Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ("Veterinärwesen" und "Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle").

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
15
Organisationen
15
Privatpersonen
0
Nicht öffentlich
0

15 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
    27.01.202615/SN-70/ME
  • Handelsverband
    20.01.202614/SN-70/ME
  • Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Verfassungsdienst
    19.01.202611/SN-70/ME
  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
    19.01.202612/SN-70/ME
  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
    19.01.202610/SN-70/ME
  • Landwirtschaftskammer Österreich
    19.01.202613/SN-70/ME
  • Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
    16.01.20267/SN-70/ME
  • BM f. Landesverteidigung
    16.01.20269/SN-70/ME
  • Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
    16.01.20268/SN-70/ME
  • Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
    15.01.20265/SN-70/ME

10 von 15 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 20.01.2026 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 518 d.B. eingebracht.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 75/2026.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.