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Ministerialentwurf 74/MEBundesministerium für Inneres

Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz – AMPAG, Änderung

Bundesministerium für InneresÜbermittelt von Mag. Gerhard KarnerAuf parlament.gv.at ansehen

  1. Begutachtung

    50 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 12.02.2026

  2. Bundesgesetzblatt

    BGBl. I Nr. 81/2026

Worum geht es?

Ziele

  • Schaffung der legistischen Voraussetzungen für die operative Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes in Österreich
  • Gewährleistung eines effizienten innerstaatlichen Asylsystems durch ein EU-weit einheitliches Asyl- und Migrationsmanagement
  • Etablierung eines resilienten nationalen Aufnahmesystems für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, das besondere Bedürfnisse berücksichtigt

Inhalt

  • Änderung des Asylgesetzes 2005 - AsylG 2005
  • Änderung des BBU-Einrichtungsgesetzes
  • Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes
  • Änderung des BFA-Einrichtungsgesetzes
  • Änderung des Fremdenpolizeigesetzes
  • Änderung des Grundversorgungsgesetz-Bund 2025
  • Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes
  • Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Asyl- und Migrationspakt am 11. Juni 2024 in Kraft getreten. Er umfasst elf Rechtsakte (zehn Verordnungen und eine Richtlinie) mit insgesamt mehreren hundert Artikeln. Diese europäischen Rechtsakte sind auf nationaler Ebene bis Juni 2026 legistisch und vollzugstechnisch umzusetzen bzw. ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Die Rechtsakte sind überwiegend unmittelbar anwendbar; auf Grund inhaltlicher Überschneidungen und des unionsrechtlichen Verbotes, unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts im nationalen Recht zu wiederholen (Normwiederholungsverbot), erfordern sie einerseits den Entfall vieler Regelungen des nationalen Asyl- und Fremdenrechts, die bisher ganz überwiegend auf umsetzungsbedürftigen Richtlinien beruhen. Andererseits besteht aber auch die Notwendigkeit, zahlreiche Anschlussnormen dort zu schaffen, wo die Bestimmungen des Asyl- und Migrationspaktes einen bestimmten Sachverhalt nicht abschließend regeln. Dem nationalen Gesetzgeber sollen auszufüllende Regelungsspielräume belassen oder es soll bloß ein allgemeiner Regelungsrahmen vorgegeben werden. Die Detailregelung soll der mitgliedstaatlichen Gesetzgebung überlassen oder aufgetragen werden. Zudem sollen im nationalen Recht terminologische Anpassungen vorgenommen werden, um eine einheitliche und nachvollziehbare unmittelbare Anwendung der Rechtsakte in Verbindung mit den nationalen Rechtsgrundlagen zu gewährleisten (z.B. „Antragsteller“ statt „Asylwerber“ oder „Flüchtlingseigenschaft“ statt „Status des Asylberechtigten“).

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Die Erläuterungen liegen als Scan vor — im RIS-Dokument stehen Bilder statt Text.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

  • Kurzinformation

    PDF
  • Begleitschreiben

    PDF
  • Gesetzestext

    Der Entwurfstext selbst

    PDFHTML
  • Vorblatt und wirkungsorientierte Folgenabschätzung

    PDF
  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums

    PDF
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDF

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
50
Organisationen
47
Privatpersonen
3
Nicht öffentlich
0

47 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

10 von 47 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 13.02.2026 an das Bundesministerium für Inneres übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 443 d.B. eingebracht.

Aus dem Entwurf ging außerdem 444 d.B. hervor.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.

Was sich nach der Begutachtung geändert hat

Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …

Im Parlament

Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:

  • Geändert im Plenum

    Fassung nach der Abstimmung im Nationalrat

    PDFHTML

Verlauf auf parlament.gv.at

Im Bundesgesetzblatt

Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 81/2026.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.