Umsatzsteuergesetz, Änderung
Bundesministerium für FinanzenÜbermittelt von Dr. Markus MarterbauerAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →707 Stellungnahmen · 4 Wochen Frist, endete 08.04.2026
Text unverändert beschlossen
BGBl. I Nr. 37/2026
Worum geht es?
Ziel
Entlastung der Bürgerinnen/Bürger
Inhalt
Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 Prozent für ausgewählte Nahrungsmittel
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 Prozent, nach 2,9 Prozent im Jahr 2024. Der Preisdruck nahm im vergangenen Jahr auch bei Lebensmitteln zu. Steigende Preise und wachsende Lebenshaltungskosten belasten die finanzielle Stabilität vieler Haushalte, insbesondere jene mit niedrigerem Einkommen.
Für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln soll ab dem 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz von derzeit 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt, somit mehr als halbiert werden.
Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel soll mittels Kombinierter Nomenklatur (KN) erfolgen, dem Warenklassifikationssystem der Europäischen Union. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent soll ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der KN der Anlage 3 fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.
Darunter fallen beispielsweise
- Milch (einschließlich laktosefreier) und Milcherzeugnisse wie zum Beispiel Joghurt, Butter
- Eier (frisch) von Hühnern
- Gemüse; frisch, gekühlt, gefroren
- Obst bzw. genießbare Früchte
- Reis
- Mehl und Grieß von Weizen
- Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
- Brot
- Speisesalz
Nur die Lieferung und die Einfuhr dieser ausgewählten Nahrungsmittel soll begünstigt sein. Restaurationsumsätze sollen vom Anwendungsbereich nicht umfasst sein.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 707
- Organisationen
- 25
- Privatpersonen
- 443
- Nicht öffentlich
- 239
25 Stellungnahmen von 24 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Vegane Gesellschaft Österreich
- WWF (World Wide Fund for Nature) Österreich
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Verein für Proteinvielfalt in Österreich
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
- BM f. Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Rechnungshof
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
- Amt der Burgenländischen Landesregierung; Stabsabteilung Verfassung und Recht
- Handelsverband
- Österreichischer Seniorenrat
- Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie06.04.20262 Stellungnahmen
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Amt der Wiener Landesregierung; Magistratsdirektion - Recht
- Bundesarbeitskammer; Steuerrecht
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft
- blueorange gastro OG; GF
- Wolfgang Eder Evolution GmbH
- Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Amt der Kärntner Landesregierung; Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
10 von 24 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 09.04.2026 an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 474 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Der Nationalrat hat den Text der Regierungsvorlage unverändert beschlossen.
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 37/2026.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.