Preisgesetz, Energie-Control-Gesetz, Änderung
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusÜbermittelt von Mag. Dr. Wolfgang HattmannsdorferAuf parlament.gv.at ansehen
Bisher keine Regierungsvorlage
Wie funktioniert das Verfahren? →12 Stellungnahmen · 5 Tage Frist, endete 24.03.2026
bisher keine · seit 25.03.2026 beim Ressort
Parlament
ausstehend
Bundesgesetzblatt
ausstehend
Worum geht es?
Ziele
- Stabilisieren der österreichischen Energie- und Treibstoffpreise
- Dämpfen der Treibstoffpreissteigerungen
- Verhindern eines Inflationsschocks
- Verhindern von außerordentlichen Einnahmen für Staat und Unternehmen in Krisensituationen
Inhalt
Gesetzliche Grundlage, um als Bundesregierung auf aktuelle und zukünftige Krisensituationen und Treibstoffpreisentwicklungen flexibler reagieren zu können
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Steigen die Diesel- und/oder Euro-Super-Preise in einem ungewöhnlichen Ausmaß an und hat dies zu volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. einer Krise geführt, soll die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen notfalls mit Verordnung volkswirtschaftlich gerechtfertigte Margen bestimmen können.
Von einer volkswirtschaftlichen Verwerfung soll jedenfalls dann ausgegangen werden können, wenn die im Oil-Bulletin der Europäischen Kommission jeweils eingemeldeten Nettopreise innerhalb zweier Monate um mehr als 30 Prozent gestiegen sind.
Sobald sich die für die Preisbestimmung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich ändern, soll die Margenbegrenzung entsprechend abgeändert oder aufgehoben werden. Der jeweilige maximale Zeitraum für eine Margenbegrenzung soll ein Monat sein, wobei deren Auswirkungen laufend evaluiert werden sollen.
Die Kontrolle der Margen soll durch die E-Control erfolgen. Sie soll entsprechende Auskünfte bei den betroffenen Unternehmen verlangen können.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Im Zuge des Ausbruchs des Krieges im Iran und damit der volatilen Lage auf den Rohöl- und Treibstoffmärkten steigen die Ölpreise und somit auch die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen seit 27. Februar 2026 regelmäßig an. Im Vortrag an den Ministerrat "Stabilisierung der heimischen Energie- und Treibstoffpreise" vom 11. März 2026 ist unter anderem vorgesehen, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage erarbeitet, um auf aktuelle und zukünftige Krisensituationen und Treibstoffpreisentwicklungen noch entschlossener und flexibler reagieren zu können mit dem Ziel, die Spritpreise zu stabilisieren. Schließlich sieht die Bundesregierung in ihren Vortrag an den Ministerrat "Maßnahmen der Regierung auf Grund der aktuellen geopolitischen Krisen: Inflationsschock verhindern, Treibstoffpreissteigerungen dämpfen und außerordentlichen Einnahmen verhindern" vom 18. März 2026 Änderungen des Preisgesetzes vor. Dieser Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des Preisgesetzes 1992 dient dieser Zielerreichung.
Kompetenzgrundlage:
Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes gründet sich auf Artikel I Preisgesetz 1992, BGBl. Nr.145/1992.
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Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Gemäß Artikel I Preisgesetz 1992, BGBl. Nr. 145/1992 ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen unten bei der Gegenüberstellung, an dem Paragraphen, um den es jeweils geht — und vollständig im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 12
- Organisationen
- 12
- Privatpersonen
- 0
- Nicht öffentlich
- 0
12 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Amt der NÖ Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
- Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
- Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft
- ÖAMTC; Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touringclub; Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen - Verkehrswirtschaft
- Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft
- VCÖ
- Wirtschaftskammer Österreich; Abteilung für Rechtspolitik
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- Bundesarbeitskammer; Wirtschaftspolitik
10 von 12 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 25.03.2026 an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Seit Ende der Begutachtungsfrist vor 5 Monaten liegt keine Regierungsvorlage vor.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie es weitergeht, ist offen.
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden 296 von 353 Entwürfen zur Regierungsvorlage, 9 von 10 davon binnen 6 Monaten nach Fristende.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.