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Ministerialentwurf 91/MEBundesministerium für Finanzen

Mineralölsteuergesetz, Änderung

Bundesministerium für FinanzenÜbermittelt von Dr. Markus MarterbauerAuf parlament.gv.at ansehen

Bisher keine Regierungsvorlage

Wie funktioniert das Verfahren? →
  1. Begutachtung

    15 Stellungnahmen · 4 Tage Frist, endete 24.03.2026

  2. Regierungsvorlage

    bisher keine · seit 25.03.2026 beim Ressort

  3. Parlament

    ausstehend

  4. Bundesgesetzblatt

    ausstehend

Worum geht es?

Ziele

  • Verhinderung einer höheren Inflation
  • Verhinderung von außerordentlichen Einnahmen für den Staat bzw. außerordentlichen Gewinnen für Energieunternehmen in der aktuellen Krisensituation

Inhalt

  • Begrenzung von Betriebsmargen entlang der Wertschöpfungskette
  • Preisdämpfende Steuersenkungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die weltpolitische Situation führte zu einem rasanten Anstieg der Ölpreise und in der Folge zu massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen. Damit gehen auch – soweit die Tankkundinnen/Tankkunden nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer einher.

Mit Beschluss 45/9 vom 18. März 2026 nahm die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket an, mit dem sichergestellt werden soll, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren. Zudem soll die Bundesregierung damit einen weiteren Beitrag zur Verhinderung einer höheren Inflation leisten. Die darin vorgesehenen Instrumente sollen zum Einsatz kommen, wenn die volkswirtschaftliche Stabilität unter anderem durch den starken Preisanstieg gefährdet ist. Durch Verordnungsermächtigungen im Preisgesetz und Mineralölsteuergesetz soll der Bundesregierung bzw. dem Bundesminister für Finanzen vorübergehend die Möglichkeit eingeräumt werden, bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen bzw. dem Vorliegen einer Krise Betriebsmargen entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen bzw. die Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer durch preisdämpfende Steuersenkungen auszugleichen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für beide Mechanismen bis spätestens 1. April 2026 in Kraft treten sollen und automatisch nach dem 31. Dezember 2026 außer Kraft treten.

Umgesetzt werden sollen die preisdämpfenden Steuersenkungen im Wege einer Absenkung der Mineralölsteuersätze. Die Entlastung soll dabei direkt proportional erfolgen und budgetneutral sein. Auf Basis einer Verordnungsermächtigung im neu aufgenommenen § 64 Mineralölsteuergesetz soll der Bundesminister für Finanzen die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer ermitteln und im Verordnungsweg jeweils für einen Kalendermonat die ermäßigten Steuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) veröffentlichen.

Als Stichtag (Referenzzeitpunkt) für die Preisvergleiche soll der Bundesminister für Finanzen auf den 27. Februar 2026 (Beginn des Irankrieges) abstellen und sich auf Werte stützen, die im Weekly Oil Bulletin von der Europäischen Kommission auf der Website der Generaldirektion Energie, Klimawandel, Umwelt veröffentlicht werden. Da für den Referenzzeitpunkt kein eigener Wert veröffentlicht wurde, soll auf die Werte des letzten davorliegenden Veröffentlichungszeitpunktes (23. Februar 2026) Bezug genommen werden.

Der Entwurf

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)

Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.

Was ändert der Entwurf?

Die Textgegenüberstellung wird geladen …

Die Begutachtung

Stellungnahmen

Gesamt
15
Organisationen
14
Privatpersonen
1
Nicht öffentlich
0

14 Organisationen

Liste der Stellungnahmen

  • WWF (World Wide Fund for Nature) Österreich
    24.03.20265/SN-91/ME1 Zustimmung
  • Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
    02.04.202615/SN-91/ME
  • Amt der NÖ Landesregierung
    24.03.202614/SN-91/ME
  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung; Land Steiermark
    24.03.20266/SN-91/ME
  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
    24.03.20269/SN-91/ME
  • Bundesarbeitskammer; Steuerrecht
    24.03.20263/SN-91/ME
  • Bundeskanzleramt; Verfassungsdienst
    24.03.20264/SN-91/ME
  • ÖAMTC; Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touringclub; Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen - Verkehrswirtschaft
    24.03.20268/SN-91/ME
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund; Volkswirtschaft
    24.03.202610/SN-91/ME
  • Österreichisches Rotes Kreuz
    24.03.202611/SN-91/ME

10 von 14 angezeigt

Die Stellungnahmen wurden am 25.03.2026 an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.

Die Regierungsvorlage

Für die XXVIII. Gesetzgebungsperiode ist der weitere Weg der Entwürfe nicht erfasst.

Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob aus diesem Entwurf eine Regierungsvorlage wurde, lässt sich hier nicht sagen – das ist eine Lücke im Datenbestand, kein Befund über den Entwurf. Regierungsvorlagen aus dieser Periode verzeichnet das Parlament sehr wohl; nur der Bezug zum Ministerialentwurf fehlt in den Daten.

Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.