Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, Änderung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzÜbermittelt von Korinna SchumannAuf parlament.gv.at ansehen
Gesetz geworden
Wie funktioniert das Verfahren? →15 Stellungnahmen · 15 Tage Frist, endete 09.04.2026
BGBl. I Nr. 30/2026
Worum geht es?
Ziel
Fortsetzung von etablierten Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen und Schule
Inhalt
Verlängerung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes im Bereich Wohnen und Schulstart
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die gegenständliche Novelle soll Armutsgefährdung reduzieren, Wohnungslosigkeit vermeiden und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen sichern.
Bestimmungen im Bereich Wohnen und Schule, die mit 31. Dezember 2026 befristet sind, sollen zu diesem Zweck bis 31. Dezember 2029 verlängert werden.
Etablierte Unterstützungsleistungen fürs Wohnen sowie Sachzuwendungen für Schülerinnen/Schüler sollen weiterhin bezogen werden können. Bestimmungen, die damit in untrennbarem Zusammenhang stehen, wie jene betreffend Berücksichtigung als Einkommen und das Pfändungsverbot, sollen ebenfalls weiterhin gelten.
Im Sinn einer vereinfachten Abwicklung sollen Einkommensdaten ohne Zustimmung der Förderwerberinnen/Förderwerber in der Transparenzdatenbank abgefragt werden können. Die Abwicklungsstellen sollen berechtigt sein, diese Abfragen durchzuführen.
Der Entwurf
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Dokumente
Zweite Quelle: Rechtsinformationssystem (RIS)
Das RIS des Bundes führt denselben Entwurf mit Text, Erläuterungen und Textgegenüberstellung im RIS-Eintrag.
Was ändert der Entwurf?
Die Textgegenüberstellung wird geladen …
Die Begutachtung
Stellungnahmen
- Gesamt
- 15
- Organisationen
- 14
- Privatpersonen
- 1
- Nicht öffentlich
- 0
14 Stellungnahmen von 13 Organisationen
Liste der Stellungnahmen
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung; Landesamtsdirektion/Recht
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- BM f. Justiz
- BM f. Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
- Die Armutskonferenz.
- Amt der Salzburger Landesregierung; Legislativ- und Verfassungsdienst
- BM f. Finanzen
- Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
- Österreichischer Seniorenrat
- BAWO - Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
- Bundeskanzleramt07.04.20262 Stellungnahmen
- Gplus Österreich
- ASB Schuldnerberatungen GmbH
10 von 13 angezeigt
Die Stellungnahmen wurden am 10.04.2026 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
Die Regierungsvorlage
Der Entwurf wurde als Regierungsvorlage 446 d.B. eingebracht.
Eine Regierungsvorlage ist die Fassung, die die Regierung nach der Begutachtung dem Nationalrat vorlegt. Ob und wie der Entwurf geändert wurde, zeigt der Vergleich der beiden Texte weiter unten.
Was sich nach der Begutachtung geändert hat
Der Gesetzestext des Entwurfs wird mit dem der Regierungsvorlage verglichen …
Im Parlament
Nach der Regierungsvorlage wurde der Text im Parlament weiter geändert. Diese Fassungen sind dabei entstanden:
Im Bundesgesetzblatt
Kundgemacht als Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2026.
Wird dieses Verfahren öffentlich unter einem anderen Namen diskutiert? Hinweise an kontakt@begutachtungs-monitor.at — die Suche findet den Entwurf dann auch darunter.