23. Novelle zur FSG-DV
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (23. Novelle zur FSG-DV)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 23.09.2025, Frist bis Mi., 22.10.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 318/2025, ausgegeben am 23.12.2025 – 62 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die Mehrphasenausbildung wurde am 1.1.2003 eingeführt und war und ist europaweit eine moderne und richtungsweisende Neugestaltung der Fahrausbildung. Das Fahrsicherheitstraining (FST) ist dabei - neben den Perfektionsfahrten - der zentrale Bestandteil dieser Mehrphasenausbildung. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen und ebenso die Durchführungsbestimmungen in der FSG-Durchführungsverordnung sind mittlerweile jedoch schon mehr als 22 Jahre alt und in den wesentlichen Grundzügen kaum verändert worden. Die bisher gemachten Erfahrungen mit dem FST sowie inhaltliche neue Weiterentwicklungen machen es erforderlich, diese Regelungen von Grund auf zu überarbeiten und an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen, insbesondere was die Inhalte der Ausbildung und die Voraussetzungen für Instruktoren und Mehrphasenübungsplätze betrifft. Insbesondere bei den Anforderungen an die Übungsplätze wird im Rahmen der Überarbeitung der Voraussetzungen darauf Bedacht genommen, dass bestehende Plätze weiterbetrieben werden können. Abgesehen davon wird eine Anpassung bei der Stundenverteilung der Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen vorgenommen, ohne die Gesamtstundenanzahl zu ändern.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.