Verordnung, über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 202X – LuFSchVRGV)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 202X – LuFSchVRGV)
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 30.12.2024, Frist bis So., 26.01.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 99/2025, ausgegeben am 28.05.2025 – 122 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.