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EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom geändert wird (EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026)

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 23.12.2025, Frist bis Fr., 09.01.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 12/2026, ausgegeben am 16.01.2026 – 7 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Mit der gegenständlichen Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (EAG-IZV), BGBl. II Nr. 64/2023, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2025, sollen die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Fördersätze und Fördercalls sowie die für 2026 zur Verfügung stehenden Fördermittel festgelegt werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML