EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom geändert wird (EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026)
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 23.12.2025, Frist bis Fr., 09.01.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 12/2026, ausgegeben am 16.01.2026 – 7 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Mit der gegenständlichen Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (EAG-IZV), BGBl. II Nr. 64/2023, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2025, sollen die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Fördersätze und Fördercalls sowie die für 2026 zur Verfügung stehenden Fördermittel festgelegt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.