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Änderung der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022 geändert wird

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 10.03.2026, Frist bis Di., 31.03.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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