Verordnung, mit der die Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung geändert wird
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 27.11.2025, Frist bis Mo., 05.01.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 39/2026, ausgegeben am 02.03.2026 – 56 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.