Verordnung mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung – GSP-AV geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung – GSP-AV geändert wird
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 05.09.2025, Frist bis Fr., 19.09.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 1/2026, ausgegeben am 02.01.2026 – 105 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) enthält - analog zum GAP-Strategieplan - die allgemeinen Regeln für alle Fördermaßnahmen sowie gegebenenfalls auch inhaltliche Details zu den Direktzahlungen und den Sektormaßnahmen Obst und Gemüse sowie Wein. Entsprechend Art. 9 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind Änderungen im GAP-Strategieplan auch in der GSP-AV - als Teil des nationalen Rechtsrahmens - nachzuvollziehen.
Gemäß Art. 119 der Verordnung (EU) 2021/2115 kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr ein Antrag auf Änderung des GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die diesjährigen Änderungen des GSP betreffen im Wesentlichen Änderungen bei Förderbedingungen und Kontroll- und Sanktionsbestimmungen aufgrund der Vollzugserfahrungen. Zusätzlich zu diesen Änderungen im GSP wurden Anpassungen und Klarstellungen, die in erster Linie die Förderabwicklung der Projekt- und Sektormaßnahmen, betreffen.
Kompetenzgrundlage:
Der Verordnungsentwurf stützt sich auf die in den §§ 6d, 6e, 6f, 18a und 28 MOG 2021 enthaltenen Verordnungsermächtigungen.
Besonderheiten des Verfahrens:
keine
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.