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Verordnung mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung – GSP-AV geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung – GSP-AV geändert wird

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 05.09.2025, Frist bis Fr., 19.09.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 1/2026, ausgegeben am 02.01.2026 – 105 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) enthält - analog zum GAP-Strategieplan - die allgemeinen Regeln für alle Fördermaßnahmen sowie gegebenenfalls auch inhaltliche Details zu den Direktzahlungen und den Sektormaßnahmen Obst und Gemüse sowie Wein. Entsprechend Art. 9 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind Änderungen im GAP-Strategieplan auch in der GSP-AV - als Teil des nationalen Rechtsrahmens - nachzuvollziehen.

Gemäß Art. 119 der Verordnung (EU) 2021/2115 kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr ein Antrag auf Änderung des GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

Die diesjährigen Änderungen des GSP betreffen im Wesentlichen Änderungen bei Förderbedingungen und Kontroll- und Sanktionsbestimmungen aufgrund der Vollzugserfahrungen. Zusätzlich zu diesen Änderungen im GSP wurden Anpassungen und Klarstellungen, die in erster Linie die Förderabwicklung der Projekt- und Sektormaßnahmen, betreffen.

Kompetenzgrundlage:

Der Verordnungsentwurf stützt sich auf die in den §§ 6d, 6e, 6f, 18a und 28 MOG 2021 enthaltenen Verordnungsermächtigungen.

Besonderheiten des Verfahrens:

keine

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML