Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 16.10.2025, Frist bis Mo., 03.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 328/2025, ausgegeben am 29.12.2025 – 56 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die derzeit gültige Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juli 1974 über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates und Gutachterausschüsse vom 30. Juni 1971, BGBl Nr. 557/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2005, stammt aus dem Jahr 1974. Seither hat sich hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen eine Vielzahl an Änderungen ergeben. So wurden etwa bereits durch das Abgabenänderungsgesetz - AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, die Gutachterausschüsse abgeschafft, was einige Regelungen der Geschäftsordnung obsolet machten. Spätestens aber nachdem durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2024 auch der Kreis jener Organisationen verändert wurde, welche Vorschläge für die Nominierung von Mitgliedern des Bewertungsbeirates erstatten dürfen, erscheint eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erscheint es zweckmäßig, die Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit neu zu erlassen, wobei weiterhin gültige Regelungen wiederverlautbart und neue notwendige Regelungen eingefügt werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, I. Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.