Zum Inhalt springen

Novelle der Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008

Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 geändert wird

Bundesministerium für LandesverteidigungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 05.06.2025, Frist bis Fr., 18.07.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 281/2025, ausgegeben am 10.12.2025 – 145 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die sich derzeit in Geltung befindlichen Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit von Militärluftfahrzeugen und über die Betriebstüchtigkeit von militärischem Luftfahrtgerät (Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 - MLFGV 2008), BGBl. II Nr. 379/2008, ist auf Grund einer Novellierung des § 11 Abs. 2 des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2024, mit BGBl. Nr. 151/2021, den gegenwärtigen Erfordernissen anzupassen.

Durch die in Rede stehende Novelle des Luftfahrtgesetzes wurden im Wesentlichen folgende Änderungsnotwendigkeiten erkannt:

- Aufnahme von Luftfahrzeugen, die im Dienste des Bundesheeres verwendet werden in den Katalog der österreichischen Militärluftfahrzeuge sowie deren Kennzeichnung und Regelungen über die Lufttüchtigkeit

- Regelungen der Kennzeichnung auf Grund der Kleinheit von unbemannten Luftfahrzeugen

Gesetzliche Grundlage:

Die vorliegende Verordnung stützt sich auf die §§ 11 Abs. 2, 21 Abs. 2 und 24 des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2024.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML