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Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2025

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 19.12.2024, Frist bis Mi., 15.01.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 13/2025, ausgegeben am 31.01.2025 – 16 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.

ENTWURF

Erläuterungen

Gemäß § 43 Abs. 1 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 - HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014 sind die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, mit Ausnahme der Wahlkommissionen und der Organe gemäß § 15 Abs. 2, alle zwei Jahre gleichzeitig, auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes, gesondert für jedes dieser Organe durchzuführen.

Das Wahlrecht ist persönlich bei der zuständigen Wahlkommission auszuüben. Die Wahlen der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen sind auch durch Briefwahl in Form der Übermittlung einer Wahlkarte zulässig.

Weiterlesen – noch 2 Absätze

Gemäß § 43 Abs. 2 HSG 2014 sind die Wahlen von Dienstag bis Donnerstag einer Woche in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juni durchzuführen. Die Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 5, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind davon abweichend berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen. In diesem Bundesgesetz festgelegte Fristen, die sich nach den Wahltagen richten, bleiben davon unberührt. Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat nach Anhörung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und der Hochschulvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen durch Verordnung festzulegen. Näheres zu den Fristigkeiten ist überdies im HSG 2014 und in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 - HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014 geregelt.

Als Wahltermin wird Dienstag, 13. Mai 2025, Mittwoch, 14. Mai 2025 und Donnerstag, 15. Mai 2025 vorgeschlagen. Dies ist der Wunschtermin der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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