VerordnungsentwurfBundesministerium für Justiz
Grundausbildungsverordnung E1-BMJ
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort (Grundausbildungsverordnung E1-BMJ)
Bundesministerium für JustizIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 03.06.2026, Frist bis Mi., 01.07.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.