Fachkräfteverordnung 2026
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2026 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2026)
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 10.12.2025, Frist bis Mo., 15.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 316/2025, ausgegeben am 23.12.2025 – 8 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Gemäß § 13 Abs. 1 AuslBG ist die Arbeitsministerin ermächtigt, im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus durch Verordnung für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen AusländerInnen als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet oder in bestimmten Bundesländern zugelassen werden können.
Als Mangelberufe kommen Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt (Stellenandrangsziffer) sind. Berufe mit einer Stellenandrangsziffer bis zu 1,8 können berücksichtigt werden, wenn weitere objektivierbare Mangelindikatoren, insbesondere eine erhöhte Ausbildungsaktivität der Betriebe, festgestellt werden oder der betreffende Beschäftigungszweig eine überdurchschnittlich steigende Lohnentwicklung aufweist. Die von Arbeitskräfteüberlassern gemeldeten offenen Stellen sind bei der Ermittlung der Stellenandrangsziffer gesondert auszuweisen.
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Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden auf Basis der ermittelten Stellenandrangsziffern Mangelberufe festgelegt, in denen Arbeitskräfte aus Drittstaaten im Jahr 2026 bundesweit oder für bestimmte Bundesländer Rot-Weiß-Rot - Karten als Fachkräfte erhalten können.
Gemäß § 13 Abs. 2 AuslBG kann ein vom Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) einzurichtender Ausschuss nach Maßgabe der o.a. Vorgaben einvernehmlich Vorschläge für die Festlegung von Mangelberufen erstatten. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Vertreter der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gesonderte Vorschläge einbringen. Es wird festgehalten, dass kein einvernehmlicher Vorschlag erstattet wurde.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.