Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Beträge für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen für das Schuljahr 2026/27 festgesetzt werden (Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)
Bundesministerium für BildungIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 13.07.2026, Frist bis Mo., 10.08.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen werden geladen …
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.