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Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026

Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Beträge für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen für das Schuljahr 2026/27 festgesetzt werden (Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)

Bundesministerium für BildungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 13.07.2026, Frist bis Mo., 10.08.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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