VerordnungsentwurfBundesministerium für Landesverteidigung
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Bundesministerium für LandesverteidigungIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 10.07.2026, Frist bis Mi., 26.08.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.