EKB-InvestitionsV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über den Absetzbetrag für begünstigte Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge (EKB-InvestitionsV) geändert wird
Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 06.05.2025, Frist bis Mo., 12.05.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 244/2025, ausgegeben am 25.11.2025 – 197 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst. Wo die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen beginnen, haben wir abgegrenzt.
Entwurf
Zur Präambel und Z 1 (Titel):
Die Änderungen tragen der Einvernehmenskompetenz des Bundesministers für Finanzen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Rechnung.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.