Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 11.12.2025, Frist bis Do., 08.01.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 28/2026, ausgegeben am 18.02.2026 – 41 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Derzeit (Wintersemester 2025/26) haben Studierende aus der Ukraine aufgrund einer Sonderbestimmung keinen Studienbeitrag zu entrichten. Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffs auf die Ukraine und des Verlängerungsbeschlusses (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 ist es geboten, ukrainische Studierende an Universitäten weiterhin zu unterstützen. Ukrainische Studierende an Universitäten sollen daher auch für das Sommersemester 2026 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.