Änderung der Luftverkehrsregeln 2014
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Luftverkehrsregeln 2014 geändert werden
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 14.07.2025, Frist bis Mo., 18.08.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 239/2025, ausgegeben am 11.11.2025 – 85 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Luftverkehrsregeln sollen im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt im Hinblick auf die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen gemäß § 123a LFG ergänzende Regelungen für Ambulanz- und Rettungsflüge bei Nacht geschaffen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.