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Zweite Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2025

Zweite Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Abfrage von sensiblen Daten 2025 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 (Zweite Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2025)

Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 03.11.2025, Frist bis Mi., 19.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 313/2025, ausgegeben am 19.12.2025 – 30 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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