Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über empfohlene Impfungen geändert wird
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 11.08.2025, Frist bis Mo., 08.09.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 3/2026, ausgegeben am 07.01.2026 – 121 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.