VerordnungsentwurfBundesministerium für Finanzen
Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2026
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Abfrage von sensiblen Daten 2026 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 22.05.2026, Frist bis Mo., 08.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 179/2026, ausgegeben am 09.07.2026 – 31 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.