Zum Inhalt springen

Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2026

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Abfrage von sensiblen Daten 2026 nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012

Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 22.05.2026, Frist bis Mo., 08.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 179/2026, ausgegeben am 09.07.2026 – 31 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen werden geladen …

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML