Änderung der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung geändert wird
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 30.09.2025, Frist bis Fr., 07.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 84/2026, ausgegeben am 02.04.2026 – 146 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.