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Änderung der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung geändert wird

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 30.09.2025, Frist bis Fr., 07.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 84/2026, ausgegeben am 02.04.2026 – 146 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Die Erläuterungen dieses Entwurfs heben keinen Allgemeinen Teil hervor. Was das Ressort schreibt, steht im Dokument selbst.

Erläuterungen des Ressorts

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

    PDFHTML
  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML