FinanzOnline-Verordnung 2027
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über das Verfahren FinanzOnline (FinanzOnline-Verordnung 2027 – FOnV 2027) erlassen und die Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter, das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung aufgehoben wird
Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 16.10.2025, Frist bis Mo., 03.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 274/2026, ausgegeben am 11.09.2026 – 312 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen werden geladen …
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.