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FinanzOnline-Verordnung 2027

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über das Verfahren FinanzOnline (FinanzOnline-Verordnung 2027 – FOnV 2027) erlassen und die Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter, das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung aufgehoben wird

Bundesministerium für FinanzenIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 16.10.2025, Frist bis Mo., 03.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 274/2026, ausgegeben am 11.09.2026 – 312 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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