Führen von Reizstoffsprühgeräten (Pfeffersprays) durch zivile Strafvollzugsbedienstete
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über das Führen von Reizstoffsprühgeräten (Pfeffersprays) durch zivile Strafvollzugsbedienstete
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 03.06.2026, Frist bis Mi., 01.07.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 257/2026, ausgegeben am 25.08.2026 – 55 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Zu diesem Entwurf sind im RIS keine Erläuterungen veröffentlicht.
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.