VerordnungsentwurfBundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Änderung der Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung geändert wird
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 23.03.2026, Frist bis Mo., 13.04.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.