Verordnung, mit der die Schutzwaldverordnung geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Schutzwaldverordnung geändert wird
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 13.05.2026, Frist bis Mi., 24.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Wesentliche Inhalte des Entwurfs:
Die geltende Schutzwaldverordnung stammt aus dem Jahr 1977. Seit ihrer Erlassung mit BGBl. Nr. 398/1977 wurden die den inhaltlichen Rahmen dieser Verordnung bildenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 (ForstG) mehrfach novelliert (BGBl. I Nr. 59/2002, BGBl. I Nr. 78/2003 und BGBl. Nr. 83/2004) und erfolgte insbesondere mit der Forstgesetz-Novelle 2002 die Differenzierung zwischen Standort- und Objektschutzwäldern. Daraus ergibt sich ein inhaltlicher Anpassungsbedarf der §§ 2 und 3 der Schutzwaldverordnung.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.