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Verordnung, mit der die Schutzwaldverordnung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Schutzwaldverordnung geändert wird

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 13.05.2026, Frist bis Mi., 24.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs:

Die geltende Schutzwaldverordnung stammt aus dem Jahr 1977. Seit ihrer Erlassung mit BGBl. Nr. 398/1977 wurden die den inhaltlichen Rahmen dieser Verordnung bildenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 (ForstG) mehrfach novelliert (BGBl. I Nr. 59/2002, BGBl. I Nr. 78/2003 und BGBl. Nr. 83/2004) und erfolgte insbesondere mit der Forstgesetz-Novelle 2002 die Differenzierung zwischen Standort- und Objektschutzwäldern. Daraus ergibt sich ein inhaltlicher Anpassungsbedarf der §§ 2 und 3 der Schutzwaldverordnung.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

    PDFHTML
  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

    PDFHTML