Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft, und Forschung über die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal der Universitäten
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen (neues Fenster)
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 02.07.2026, Frist bis Do., 30.07.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Der vorliegende Verordnungsentwurf ist eine neue Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, die die bisher geltende Universitätspersonal-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 377/2014, ersetzen soll.
Die vorliegende Verordnung stellt eine Neufassung der Regelungen über die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal der österreichischen Universitäten dar. Gesetzliche Grundlage der Verordnung ist § 101 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 (UG), der die Universitäten verpflichtet, für eine gemeinsame Ausbildung des Personals an Universitätsbibliotheken zu sorgen. Ziel der Verordnung ist die Schaffung einer qualitativ hochwertigen, österreichweit einheitlichen Ausbildungsstruktur, welche die Personalentwicklung an Universitätsbibliotheken fördert und an aktuelle Anforderungen anpasst.
In der neuen Verordnung wird zur Vereinfachung die Abkürzung der Kurzbezeichnung "UBPAV" eingeführt. Zur ständigen Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte wirkt weiterhin die "Arbeitsgemeinschaft Bibliothekspersonalausbildung" (ARGE Bibliothekspersonalausbildung) mit.
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Die Verordnung legt zwei zentrale Ausbildungspfade für das Bibliothekspersonal fest: den interuniversitären Universitätslehrgang "Library and Information Studies" für die hoch qualifizierten Aufgaben und den Basislehrgang "Bibliothek, Information und Dokumentation" als verpflichtende Ausbildung für die mittlere Qualifikationsebene.
Ferner werden die bestehenden Förderungen der Ausbildung, Anerkennungsregelungen für vergleichbare Ausbildungen sowie die Einführung und Zusammensetzung der ARGE Bibliothekspersonalausbildung präzisiert.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil (neues Fenster)
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.