Änderung der Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes geändert wird
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 15.04.2025, Frist bis Fr., 09.05.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 233/2025, ausgegeben am 29.10.2025 – 173 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes, BGBl. II Nr. 177/2019, idgF bildet die Grundlage für die Durchführung von statistischen Erhebungen über den Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum, den Immobilienpreisindex und Berechnungen von nichtfinanziellen Vermögensbilanzen über Grund und Boden gemäß ESVG 2010.
Die weltweit durchgeführten Revisionen der bestehenden wirtschaftsstatistischen Nomenklaturen und insbesondere die Änderung der europäischen NACE-Verordnung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2, ABl. Nr. L 19 vom 20.01.2023 S. 5, führten dazu, dass in diesem Zusammenhang auch die derzeit verwendete nationale Version dieser Systematik, die ÖNACE 2008, einer Revision zu unterziehen war. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auswirkungen der Revision der europäischen Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (NACE Rev. 2.1) für die "Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes" sehr geringfügig sind.
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Der vorliegende Entwurf einer Novellierung der Verordnung soll die Fortführung der nationalen und unionsrechtskonformen Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes auf Basis der Wirtschaftstätigkeitensystematik ÖNACE 2025 sicherstellen. Die Struktur der ÖNACE 2025 kann in der Klassifikationsdatenbank von Statistik Austria (www.statistik.at Datenbanken Klassifikationsdatenbank) abgerufen werden.
Da die genannten Änderungen nur formalen Charakter aufweisen, kommt es in diesem Zusammenhang zu keiner zusätzlichen Belastung von Unternehmen.
Kompetenzgrundlagen:
Der vorliegende Entwurf stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2024.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.