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Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2025

Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, mit der generelle Bewilligungen für den Betrieb von Funkanlagen erteilt werden 2025

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und SportIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 20.10.2025, Frist bis Mo., 17.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 93/2026, ausgegeben am 15.04.2026 – 149 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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