VerordnungsentwurfBundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Generelle-Funkanlagen-Bewilligungsverordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, mit der generelle Bewilligungen für den Betrieb von Funkanlagen erteilt werden 2025
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 20.10.2025, Frist bis Mo., 17.11.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 93/2026, ausgegeben am 15.04.2026 – 149 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.