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Änderung der Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin-Ausbildungsordnung

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin-Ausbildungsordnung geändert wird

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 17.04.2025, Frist bis Di., 13.05.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 135/2025, ausgegeben am 07.07.2025 – 55 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Die duale Berufsausbildung vermittelt Theorie, Praxis und Allgemeinbildung an den Lernorten Unternehmen und Berufsschule und trägt damit maßgeblich zur Fachkräfteentwicklung in Österreich bei. Ziel der dualen Ausbildung ist es, die Absolventinnen und Absolventen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung zu befähigen und gleichzeitig den Anforderungen der Unternehmen sowie der Gesamtwirtschaft gerecht zu werden. Aus diesem Grund müssen die Berufsbilder der Lehrberufe regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst oder neu entwickelt werden. Alle neuen Berufsbilder sind entsprechend den angestrebten Lernergebnissen kompetenzorientiert zu gestalten und sollen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie die für nachhaltiges, klimagerechtes, ressourcenschonendes und digitales Arbeiten notwendigen Kompetenzen abbilden (vgl. idZ den Just Transition Aktionsplan Aus- und Weiterbildung, BMK, 2023).

Das vorliegende Verordnungspaket betrifft folgende 14 Verordnungsvorhaben:

- Novellierung der Lehrberufslisteverordnung

- Brief und Paketlogistik-Ausbildungsordnung: Einführung des Lehrberufes "Brief und Paketlogistik" als Ausbildungsversuch (bisher "Nah- und Distributionslogistik")

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Glasverfahrenstechnik"

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Gleisbautechnik"

Weiterlesen – noch 18 Absätze

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Labortechnik"

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Maler- und Beschichtungstechnik"

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Medienfachkraft" (bisher Medienfachfrau/ Medienfachmann)

- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Straßenerhaltungsfachkraft" (bisher Straßenerhaltungsfachmann/ Straßenerhaltungsfachfrau)

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Backtechnologie": Verlängerung des Ausbildungsversuches

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Elektrotechnik"

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Hochbau": Verlängerung des Ausbildungsversuches

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Mechatronik"

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Prozesstechnik"

- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Reisebüroassistent/ Reisebüroassistentin"

Alle neuen Berufsbilder sind entsprechend den intendierten Lernergebnissen formuliert, entsprechen den Anforderungen des Nationalen Qualifikationsrahmens, insb. den Deskriptoren zum Qualifikationsniveau 4, und gliedern sich in die jeweiligen fachlichen und die fachübergreifenden Kompetenzbereiche

- "Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld",

- "Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten" und

- "Digitales Arbeiten".

Das Lehrberufspaket betrifft, ausgehend von den Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt rund 18.400 (18.354) Lehrlinge (4 d/ 2.348 w/ 15.962 m) (Lehrlinge in allen betroffenen Lehrberufen zusammengerechnet).

Die Entwürfe wurden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sowie Expertinnen und Experten der jeweiligen Fachbereiche erarbeitet und im Bundes-Berufsausbildungsbeirat behandelt.

Die neuen Ausbildungsordnungen sollen mit 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Aufgrund möglicher Auswirkungen auf Länder als Schulerhalter der Berufsschulen, werden die Verordnungen dem Konsultationsmechanismus gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl I Nr. 35/1999, unterzogen.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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