Änderung der Lehrberufsliste
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft Energie und Tourismus, mit der die Lehrberufslisteverordnung geändert wird und die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer außer Kraft gesetzt werden
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 28.04.2026, Frist bis Di., 26.05.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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35,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II absolvieren eine Lehrausbildung (gemessen an der zehnten Schulstufe, bezogen auf das Schuljahr 2024/25). Die duale Berufsausbildung ist damit der quantitativ größte Bildungsweg im Bereich der Erstausbildung und trägt damit maßgeblich zur Fachkräfteentwicklung in Österreich bei. An den Lernorten Unternehmen (Lehrbetrieb) und Berufsschule werden Theorie, Praxis und Allgemeinbildung vermittelt. Ziel der dualen Ausbildung ist es, den Anforderungen der Unternehmen sowie der Gesamtwirtschaft gerecht zu werden und die Absolventinnen und Absolventen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung zu befähigen. Aus diesem Grund müssen die Berufsbilder der Lehrberufe regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst oder neu entwickelt werden. Alle neuen Berufsbilder sind entsprechend den angestrebten Lernergebnissen kompetenzorientiert zu gestalten und sollen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie die für nachhaltiges, klimagerechtes, ressourcenschonendes und digitales Arbeiten notwendigen Kompetenzen abbilden (vgl. idZ auch den Just Transition Aktionsplan Aus- und Weiterbildung, BMLUK, 2023).
Das vorliegende Verordnungspaket betrifft folgende 15 Verordnungsvorhaben:
- Novellierung der Lehrberufslisteverordnung
- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Fahrzeugtechnik"
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- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Glasbautechnik"
- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Glasformung- und Glasveredelung"
- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Installations- und Energietechnik"
- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Präparation"
- Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Tierpflege"
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung": Überleitung in einen Regellehrberuf
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Backtechnologie": Überleitung in Regellehrberuf und neue Bestimmungen für die Lehrabschlussprüfung
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Bahnreise- und Mobilitätsservice": Verlängerung des Ausbildungsversuches
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Eventkaufmann/Eventkauffrau": Überleitung in einen Regellehrberuf
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin)": Neue Bestimmungen für die Lehrabschlussprüfung
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Industriekaufmann/Industriekauffrau": Überleitung in einen Regellehrberuf
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Konditorei (Zuckerbäckerei)": Neue Bestimmungen für die Lehrabschlussprüfung
- Novellierung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin": Verlängerung des Ausbildungsversuches im Schwerpunkt Tunnelbau
Alle neuen Berufsbilder sind entsprechend den intendierten Lernergebnissen formuliert, entsprechen den Anforderungen des Nationalen Qualifikationsrahmens, insb. den Deskriptoren für das Qualifikationsniveau 4, und gliedern sich in fachliche und vier fachübergreifende Kompetenzbereiche.
Das Lehrberufspaket betrifft, ausgehend von den Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt rund 18.600 (18.640) Lehrlinge (1 d/ 4.304 w/ 14.335 m) (Lehrlinge in allen betroffenen Lehrberufen zusammengerechnet), die in über 3.000 Unternehmen (Lehrbetrieben) ausgebildet werden.
Die Entwürfe wurden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sowie Expertinnen und Experten der jeweiligen Fachbereiche erarbeitet und im Bundes-Berufsausbildungsbeirat behandelt und beschlossen.
Die Verordnungen sollen mit 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Aufgrund möglicher Auswirkungen auf Länder als Schulerhalter der Berufsschulen, werden die Verordnungen dem Konsultationsmechanismus gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl I Nr. 35/1999, unterzogen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.