16. Novelle zur ZustV
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird (16. Novelle zur ZustV)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 20.10.2025, Frist bis Mo., 01.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 38/2026, ausgegeben am 02.03.2026 – 91 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat sind aufgrund einer Erhöhung der Postgebühren zu erhöhen.
Mit Anlage 8 erfolgt eine Neugestaltung des Überstellungsfahrtscheins.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.