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16. Novelle zur ZustV

Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird (16. Novelle zur ZustV)

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und InfrastrukturIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 20.10.2025, Frist bis Mo., 01.12.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 38/2026, ausgegeben am 02.03.2026 – 91 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat sind aufgrund einer Erhöhung der Postgebühren zu erhöhen.

Mit Anlage 8 erfolgt eine Neugestaltung des Überstellungsfahrtscheins.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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