Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 10.06.2026, Frist bis So., 21.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 273/2026, ausgegeben am 11.09.2026 – 82 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Das Ressort gliedert diese Erläuterungen nicht selbst.
Entwurf
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027 und 2028 (BGBl. I Nr. xxx/2026) ist das Telearbeitspauschale in § 26 Z 9 EStG 1988 ab dem Kalenderjahr 2027 entfallen. Die darauf Bezug nehmende Regelung in der Verordnung soll entsprechend der gesetzlichen Änderung adaptiert werden.
Die Änderung soll ab Jänner 2027 gelten.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.