Erlassung der Land- und forstwirtschaftlichen Hitzeschutzverordnung (LF-Hitze-V) und Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung (LF-VGÜ)
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung – LF-Hitze-V) erlassen und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung - LF-VGÜ) geändert wird
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 22.12.2025, Frist bis Mo., 12.01.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 45/2026, ausgegeben am 05.03.2026 – 52 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.