KLRV Universitäten
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten) geändert wird
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 23.04.2026, Frist bis Mo., 18.05.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 281/2026, ausgegeben am 17.09.2026 – 122 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Die Erläuterungen werden geladen …
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.