Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen geändert wird
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 03.09.2026, Frist bis Fr., 11.09.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Derzeit (Sommersemester 2026) haben Studierende aus der Ukraine aufgrund einer Sonderbestimmung keinen Studienbeitrag zu entrichten. Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffs auf die Ukraine und des Verlängerungsbeschlusses (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 bis 4. März 2027 ist es geboten, ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin zu unterstützen. Ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen daher auch für das Wintersemester 2026/2027 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.