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Änderung der Studienbeitragsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Studienbeiträge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen geändert wird

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 03.09.2026, Frist bis Fr., 11.09.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Derzeit (Sommersemester 2026) haben Studierende aus der Ukraine aufgrund einer Sonderbestimmung keinen Studienbeitrag zu entrichten. Aufgrund des fortdauernden russischen Angriffs auf die Ukraine und des Verlängerungsbeschlusses (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 bis 4. März 2027 ist es geboten, ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin zu unterstützen. Ukrainische Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen daher auch für das Wintersemester 2026/2027 von der Studienbeitragspflicht ausgenommen werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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  • Textgegenüberstellung

    Geltendes Recht und Entwurf nebeneinander – zeigt, was sich ändern würde

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