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Wasserstoffverordnung – WstVO

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über Anforderungen und Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoffverordnung – WstVO)

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 16.09.2025, Frist bis Mi., 01.10.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 139/2026, ausgegeben am 15.06.2026 – 257 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

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Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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