VerordnungsentwurfBundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Planungsübersichtsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft, und Forschung über die Planungsübersicht
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 30.04.2026, Frist bis Fr., 22.05.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.