VerordnungsentwurfBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Apothekenbetriebsordnung 2005, die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 und die Pharmazeutische Fachkräfteverordnung geändert werden
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 24.10.2024, Frist bis Fr., 08.11.2024. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 2/2025, ausgegeben am 03.01.2025 – 56 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.