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2. AltlastenatlasVO-Novelle 2025

Verordnung, mit der die AltlastenatlasVO geändert wird (2. AltlastenatlasVO-Novelle 2025)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftIm RIS ansehen

In Begutachtung seit 13.05.2026, Frist bis Mi., 24.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.

Kundgemacht als BGBl. II Nr. 279/2026, ausgegeben am 16.09.2026 – 84 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.

Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.

Was das Ressort begründet

Erläuterungen geladen.

Um die seit der Novelle der Altlastenatlas-VO BGBl. II Nr. 269/2025 erarbeiteten Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Ausweisungen weiterer Altlasten und der Änderung von Prioritätenklassen aufzunehmen, ist die Altlastenatlas-VO neuerlich zu novellieren.

In das Begutachtungsverfahren werden jene Institutionen, welche in der Altlastensanierungskommission vertreten sind, einbezogen.

Inhalt der Novelle ist

1. die Ausweisung und/oder Festlegung der Prioritätenklasse folgender Altlasten:

- N90: Galvanik Metallwarenfabrik Kromag (PK 3)

- N104: Ebreichsdorfer Filzhutfabrik - Alte Produktion (PK 3)

- N105: Deponie OMV Arbesthal (PK 3)

- N106: Deponie Föhrenwald (PK 3)

- N107: VEW/Schoeller-Bleckmann - Rohrentfettungsanlage (gesichert)

- N108: Säureteersee Drösing (PK 1)

- O92: Chemische Reinigung Jäger Klammstraße (PK 2)

- O95: Solvay-Werke Ebensee - Produktionsrückstände (PK 3)

- O96: Chemische Reinigung Wurm Pregarten (PK -)

- S24: Solvay Hallein - Choralkali-Elektrolyse (gesichert)

- S25: Gaswerk Bahnhof Salzburg - Grünanlage (PK 1)

- ST38: Binder Magnete - Galvanik (PK 2)

- ST39: Filterstaubablagerung Bergla (PK 3)

- T19: Mineralölkontamination Möbelhaus Reiter (PK 3)

- W35: Putzerei Phoebus Brünner Straße (PK 3)

- W36: Vereinigte Wiener Seidenfärbereien - Chemikalienlager (PK 3)

2. die Änderung der Prioritätenklasse auf "gesichert" der folgenden Altlasten:

- K22: Lederfabrik Neuner

Weiterlesen – noch 10 Absätze

- N54: Beizschlammdeponie Ternitz

- O21: Wozabal Textilservice

- W30: Frachtenbahnhof Praterstern - Bereich Ölgasanstalt

3. die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlast auf 2:

- N101: Chemische Reinigung Irei Hollabrunn

4. die Anpassung der Altlastenfläche (Abgrenzung) folgender Altlasten:

- S23: Flughafen Salzburg - Feuerlöschübungsgelände

- T12: Deponie Jungbrunntobel

- T13: Deponie Kleinsöll-Unterholzen

Allein durch den formellen Akt der Eintragung oder Streichung von Altlasten bzw. der Festlegung der Prioritätenklassen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu erwarten und es werden auch keine Informationspflichten für Unternehmen festgelegt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.

Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil

Dokumente

Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.

  • Erläuterungen

    Die Begründung des Ministeriums – der Allgemeine Teil sagt, was der Entwurf überhaupt soll

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  • Entwurfstext

    Der Entwurf selbst

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