Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 (HSWO 2014) geändert wird
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und ForschungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 19.12.2024, Frist bis Mi., 15.01.2025. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 12/2025, ausgegeben am 31.01.2025 – 16 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
Erläuterungen geladen.
Im Vorfeld der ÖH-Wahlen 2025 ergeben sich einerseits aus den Erfahrungen der letzten Wahlen und andererseits aus den geänderten äußeren Rahmenbedingungen Verbesserungserfordernisse, die in die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 (HSWO 2014) einfließen und bereits für die ÖH-Wahlen 2025 gelten sollen.
Diese Änderungen umfassen:
1. Auflösung eines Normenkonflikts (§ 29 Abs. 3 und § 32 Abs. 2 HSWO)
2. Verkürzung der Antragsfrist für Briefwahlkarten (§ 52 Abs. 1 HSWO)
3. Verlängerung der Einlangensfrist für Briefwahlkarten (§ 57 Abs. 3 HSWO)
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.