VerordnungsentwurfBundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Änderung der 1. AußWV 2011
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die 1. AußWV 2011 geändert wird
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Begutachtung beendet
In Begutachtung seit 17.02.2026, Frist bis Di., 31.03.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Im Bundesgesetzblatt II steht dazu bisher keine Kundmachung. Zwischen Fristende und Kundmachung liegen üblicherweise rund zwei Monate.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.