Versicherungsvermittler-Verordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung 2025 (Versicherungsvermittler-Verordnung 2025)
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und TourismusIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 25.02.2026, Frist bis Di., 31.03.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 217/2026, ausgegeben am 22.07.2026 – 113 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.