VerordnungsentwurfBundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 geändert wird
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Kundgemacht
In Begutachtung seit 01.04.2026, Frist bis Do., 30.04.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 235/2026, ausgegeben am 04.08.2026 – 96 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.