Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen und die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert werden
Bundesministerium für BildungIm RIS ansehen
Kundgemacht
In Begutachtung seit 08.05.2026, Frist bis Fr., 05.06.2026. Eine Verordnung erlässt ein Ministerium selbst, auf Grundlage eines Gesetzes; sie geht nicht durch das Parlament.
Kundgemacht als BGBl. II Nr. 210/2026, ausgegeben am 14.07.2026 – 39 Tage nach Ende der Begutachtungsfrist.
Stellungnahmen gingen direkt an das Ministerium; wer Stellung genommen hat, wird nicht veröffentlicht.
Was das Ressort begründet
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Hauptgesichtspunkte des Entwurfes
Mit der Novelle BGBl. I Nr. 2/2026 wurden Regelungen für außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschfördermaßnahmen weiterentwickelt und die Aufhebung der AHS-Sonderform "Aufbau-gymnasium und Aufbaurealgymnasium" beschlossen. Es ist daher notwendig, die Zeugnisformular-verordnung, BGBl. Nr. 415/1989, die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975, und die Bildungsdokumentationsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 268/2021, an die neue Rechtslage anzupassen.
Mit vorliegendem Entwurf soll
- der geänderten Rechtslage für Schülerinnen und Schüler in Deutschfördermaßnahmen durch die Änderung bzw. Ergänzungen der Zeugnisformulare sowie der Gesamtevidenz entsprochen werden und
- der Rechtsbestand an die Aufhebung der AHS-Sonderform "Aufbaugymnasium und Aufbau-realgymnasium" entsprechend der gesetzlichen Änderungen angepasst werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen stehen im Dokument selbst.
Quelle (CC BY 4.0, RIS):Erläuterungen des Ressorts, Allgemeiner Teil
Dokumente
Aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), CC BY 4.0.